Die Brandenburger Landesregierung hat eine neue Umgangsverordnung beschlossen. Die Umgangsverordnung tritt am 1. August in Kraft und sieht unter anderem vor, dass in den ersten zwei Wochen des neuen Schuljahres, bis zum 20. August, auch in den Jahrgangsstufen 1-6 in den Innenbereichen von Schule und Hort wieder Maskenpflicht besteht. Die Landesregierung spricht von sogenannten Schutzwochen. Die zweimalige Testpflicht pro Woche wird fortgesetzt.
Hier geht es zur Pressemitteilung der Landesregierung: https://www.brandenburg.de/media_fast/1167/210728%20PM%20Kabinett%20Corona%20UmgangsVO%20SARS-CoV-2.pdf
Link zur Umgangsverordnung: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=9247