Wir laden alle Mitglieder des neu-gewählten Elternbeirats Cottbus recht herzlich zur konstituierenden Sitzung am
28. Oktober 2021 um 17.00 Uhr
in den Ratssaal im Stadthaus Cottbus
ein.
Rechtliche Grundlage zur Wahl des Elternbeirats Cottbus:
- 6a Abs.1 KitaG: Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ist ein Kreiskitaelternbeirat zu bilden. …
- 6a Abs.2 KitaG: Die Elternversammlung gemäß § 6 Absatz 2 soll aus ihrer Mitte zu Beginn eines Kita-Jahres für ihre Einrichtung ein Mitglied und eineStellvertretung in den Kreiskitaelternbeirat für zwei Jahre (Wahlperiode) wählen.
Wie werden nun der/die Vertreter*in und der/die Stellvertreter*in gewählt?
Habt Ihr Interesse beim Elternbeirat Cottbus mitzuarbeiten? Dann lasst euch in der Einrichtung eures Kindes als Kandidat*in Aufstellen. Die Elternversammlung wählt dann den/die Vertreter*in und Stellvertreter*in für den Elternbeirat Cottbus. Eure Einrichtungsleitung meldet bis zum 25. Oktober die neu-gewählten Mitglieder per E-Mail an den Elternbeirat. Am 28. Oktober treffen wir uns dann alle zur ersten Sitzung des neuen Elternbeirats im Ratssaal des Stadthauses, um 17.00 Uhr.
Solltet Ihr noch Fragen an uns haben, nehmt gern Kontakt zu uns auf.
Euer Elternbeirat Cottbus