Pressemitteilung des MBJS: Notbetreuung – Kindertagesstätten und Kindertagespflege grundsätzlich geöffnet
Notbetreuung wird vorsorglich geregelt – Über die Gewährung einer Notbetreuung entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie prüfen Anträge der Eltern und bescheiden den Anspruch auf Notbetreuung.