Inklusion, Ferien – und Hortbetreuung Ü12

Wir waren heute mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung Cottbus in einer Besprechung im Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) um über das Problem der Ferien – und Hortbetreuung für Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen über 12 Jahre zu sprechen.
Was ist das Problem?
Laut Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg gibt es einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bis zur 6. Klassenstufe. Kinder und Jugendliche ab der 7. Klassenstufe haben somit keinen Anspruch auf eine Betreuung vor und nach der Schule sowie in den Ferien, das KitaG greift hier schlicht und einfach nicht mehr. Je nach Art der Beeinträchtigung oder Behinderung können jedoch viele dieser Kinder und Jugendlichen nicht allein zu Hause bleiben und brauchen weiterhin eine Betreuung. Die aktuelle Gesetzeslage wird diesem Problem nicht gerecht. Obwohl Ämtern und Behörden und auch dem Landesgesetzgeber das Problem bekannt und auch anerkannt ist, gibt es derzeit keine erkennbare kurzfristige Lösung. Es gibt lediglich die Zusicherung, dass das Problem bekannt ist und das man an einer Lösung arbeitet. „Wir sind in Abstimmung mit …“ ist ein oft verwendeter Satz. Viele betroffene Eltern kämpfen sich bereits seit Jahren durch Ämter und Behörden, es ist also kein neues Problem. Warum gibt es noch immer keine Lösung??
Aufgrund des mangels einer nachhaltigen Lösung sind viele Eltern gezwungen ihre Arbeitszeiten zu verkürzen oder ganz ihren Beruf aufzugeben, um die Betreuung ihre Kinder und Jugendlichen selbst in die Hand zu nehmen.
Es gibt hier ganz klar eine Gesetzeslücke und den mangelnden Willen zu einer nachhaltigen Lösung. Ämter, Behörden, Kommunen und das Land schieben sich gegenseitig die Verantwortlichkeiten zu.
All das hilft aber niemanden. Das frustriert und macht einen echt traurig. Viele Eltern haben bereits den Kampf mit den Behörden resigniert aufgegeben und organisieren sich selbst.
Es ist zu befürchten, dass, wenn es mal eine Lösung geben wird, viele betroffene Kinder und Jugendliche bereits Erwachsen sind und nichts mehr davon haben werden, und nicht, wie es der erklärte Wille des Gesetzgebers und vor allem der Sinn von Inklusion ist, eine gleichberechtigte Kindheit wie andere Kinder erleben konnten.

Es bringt nichts Inklusion nur in Gesetze zu schreiben, man muss auch schauen, dass wenn Probleme auftauchen, diese schnell und zeitnah gelöst werden.

Sehr gern wird das Problem auch heruntergespielt, „es sind ja nur ein paar Betroffene“, „dafür gibt es Einzelfalllösungen“. Erst mal, egal wieviel oder wie wenig, jede*r Betroffene ist wichtig! Aber tatsächlich gibt es keine belastbaren Zahlen, wie viele Familien von dieser Problematik betroffen sind, da viele Familien einfach nicht wissen, an wenn sie sich wenden können, um ggfs. Hilfe zu bekommen.
Daher der Aufruf:

Liebe Eltern sollte die geschilderte Problemlage leider auch euer Problem sein, bitte scheut euch nicht davor und wendet euch an das zuständige Sozialamt. Nach Aussage des Sozialamts reicht am Anfang eine einfache E-Mail (sozialamt@cottbus.de) mit euren Daten und der Schilderung des Problems. Es gibt bereits auch eine Gruppe von Eltern, die sich organisiert haben, wendet euch dafür bitte gern an den Beirat für Menschen mit Behinderung (behindertenbeirat@cottbus.de), dieser kann den Kontakt vermitteln.

Wir können und werden nicht versprechen, dass euch kurzfristig geholfen wird, dafür ist die Gemengelage aus mangelndem Problembewusstsein und Kompetenzgerangel zu unübersichtlich, aber es ist wichtig aufzuzeigen, wie groß die Probleme tatsächlich sind.
Wir werden dranbleiben und darüber berichten.
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