
Wir unterstützen die Bundestagspetition der Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ ausdrücklich.
Bitte unterstützt die Petition, teilt sie per Mail, Sozial Media oder auch gern per Post, druckt Unterschriftenlisten aus, unterschreibt selbst und sammelt Unterschriften. Die LAG der Kinder- und Jugendbeauftragten veranstaltet auch vor Ort – Termine, zum direkten Unterschreiben.
Mehr Informationen findet ihr unter: https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de
Stand jetzt ist ein direktes Unterschreiben beim Petitionsausschuss des Bundestages noch nicht möglich, wir informieren, wenn sich da was ändert.
INITIATIVE DER LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER KINDER- UND
JUGENDBEAUFTRAGTEN DES LANDES BRANDENBURG
Wir fordern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz verankert werden.
Damit meinen wir, dass sie dort festgeschrieben sind und nicht einfach geändert oder
weggenommen werden können. Das bedeutet, dass alle sich daran zu halten haben. Kinder
und Jugendliche müssen gefördert, geschützt und nach ihrer Meinung gefragt werden. So
können wir dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen gesund, glücklich und sicher
aufwachsen und ihre Lebenswelt aktiv mitgestalten!
Begründung:
Kinder und Jugendliche haben besondere Bedürfnisse und Rechte, die zu schützen und zu
fördern sind. Doch aktuell sind Kinderrechte im deutschen Grundgesetz nicht ausdrücklich
verankert. Das bedeutet, dass ihr Schutz oft von der jeweiligen politischen Lage abhängt und
sie in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht die Bedeutung erhalten, die sie verdienen.
Mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird Deutschland ein starkes Zeichen
setzen: Das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden in allen
gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Entscheidungen besonders berücksichtigt. Es
ist garantiert, dass Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Vernachlässigung und Diskriminierung
besser geschützt werden und dass ihre Rechte nicht hinter wirtschaftlichen oder
administrativen Interessen zurückstehen.
Anpassung an internationale Standards. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention
Rechte der Kinder und Jugendlichen oft unzureichend durchsetzbar.
Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz stärkt außerdem die Mitbestimmung von
Kindern und Jugendlichen. Sie hätten ein größeres Recht auf Anhörung und Beteiligung an
Entscheidungen, die ihr Leben betreffen – sei es in der Schule, in der Familie oder in politischen
Prozessen. Gerade in einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche zunehmend für ihre Zukunft
sowie für die Schulden der heutigen Zeit einstehen müssen, sollen ihre Stimmen auch rechtlich
stärker geschützt werden.
Wir müssen als Gesellschaft Verantwortung übernehmen und den Schutz, die Förderung und
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht dem Zufall überlassen.
Deshalb fordern wir: Kinderrechte müssen ins Grundgesetz!