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Antwort aus dem MBJS

Vor einem Monat haben wir uns zusammen mit dem Kreiselternrat Cottbus an die Verantwortlichen in Stadt und Land mit unserem Schreiben 1G – Getestet für unsere Kinder gewandt. Am heutigen 15. Dezember kam nun doch noch ein Antwortschreiben aus dem MBJS, welches wir euch natürlich nicht vorenthalten wollen. Das Schreiben, sowie unser Schreiben von vor einem Monat hängen wir euch auch noch als PDF an.

LAND BRANDENBURG
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Kreiselternrat Cottbus und Elternbeirat Cottbus
Frau Dr, Steffi Schillem
Herr Ralf Schneider

Potsdam, 15. Dezember 2021

Sehr geehrte Frau Dr. Schillern, sehr geehrter Herr Schneider,
sehr geehrter Kreiselternrat Cottbus, sehr geehrter Elternbeirat Cottbus,

für Ihre Anregungen zur Verbesserung der aktuellen Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Sars-CoV-2-Pandemie danke ich Ihnen.

Zunächst will ich herausstellen, dass Sicherheit und Gesundheit der den Schulen und Kitas im Land Brandenburg anvertrauten Kinder und Jugendlichen und zugleich die Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Rechtsanspruchs auf Bildung für die Landesregierung von herausgehobener Bedeutung sind:

  • Dies Testpflicht für das in den Einrichtungen der Kindestagesbetreuung und den Schulen eingesetzte Personal gilt schon seit Langem, soweit durch eine Verordnung des Bundes nicht Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen sind. Die Schulen, die über genug Tests verfügen, können schon jetzt den Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal bis zu drei freiwillige Tests anbieten; allen Schulen wird dies uneingeschränkt möglich sein, wenn die laufenden Beschaffungsvorhaben demnächst abgeschlossen sein werden.
  • Die Frequenz der Selbsttests für die Schüler/innen wurde vor Kurzem sehr schnell von zwei auf drei Tests pro Schulwoche angehoben. Das war möglich, weil wir einen guten Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Bei einer Steigerung auf fünf Tests pro Woche müssen wir europaweit ausschreiben; das ist auf den Weg gebracht.
  • PCR-Lollitests werden in einem Modellprojekt an drei Grundschulen getestet werden, Wir sind aber von Fachleuten darauf aufmerksam gemacht worden, dass für die PCR-Lollitests bei sehr hohen Inzidenzwerten mit einer sehr hohen Positivrate an Testungen zu rechnen sei, die Auflösung des Pools entsprechende Laborkapazitäten erfordere, die Labore aber bei steigender Belastung die eingehenden Proben priorisieren müssten und dabei die Pooltestungen eher nachrangig einstufen würden. Das ist jetzt schon zu beobachten. Daher sieht auch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz von flächendeckenden Pool-PCR-Tests ab.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schule wurde für die Schülerlinnen der unteren Jahrgangsstufen erst eingeführt, als es wegen der Entwicklung des Infektionsgeschehens notwendig wurde, um die Schüler/innen zu schützen.
  • Die Regelungen zur Maskenpflicht in Schule und Hort wurden zwischenzeitlich harmonisiert.
  • Hygiene- und Lüftungskonzepte für Schulen und Kitas liegen vor und werden diszipliniert umgesetzt. Dazu tragen Sie als Eltern mit der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung einen guten Teil bei, wofür ich Ihnen dankbar bin
  • Mit der Richtlinie Innenraumlufthygiene Schulen vom 26. Oktober 2021 habe ich die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Schulträger Zuwendungen für die Förderung der Ausgaben beantragen können, die sich aus der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation an Schulen ergeben

Um Ihren im Lichte der föderalen Kompetenzordnung an die Landesregierung adressierten Vorschlägen mehr Gewicht zu verleihen, bitte ich Sie mit Bezug auf die Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes nächstens zu prüfen, ob eine Beratung und Abstimmung im Landeselternrat und anschließend im Landesschulbeirat nicht ein auf einen größeren Kreis der an Schule unmittelbar Beteiligten gestütztes Meinungsbild erzeugt, das dann über den Landesschulbeirat als oberstes Mitwirkungsgremium als Beratungsgegenstand an mich herangetragen wird.

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