Änderung der 7. Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung hat heute eine weitere Änderung der geltenden 7. Eindämmungsverordnung beschlossen. Das hat auch Konsequenzen für unsere Kinder, besonders im schulischem Bereich. Die Hortbetreuung findet weiterhin leider nur eingeschränkt statt. „§18 (4) Der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) in erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist untersagt, soweit nach § 17 Absatz 4 Satz 1, 3 oder […]
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